Elektroheizung rechtzeitig durch ein neues Heizsystem ersetzen lassen –
im Kanton Zürich
Heizungstyp, Gebäudeart und Wünsche übermitteln. Wir prüfen, ob eine Vermittlung an einen unabhängigen Fachbetrieb im Kanton Zürich möglich ist – unverbindlich.
- Situation erfassen – Heizungstyp, Gebäudeart, Baujahr und Fristen – alle Angaben aufnehmen.
- Fachbetrieb vermitteln – Weiterleitung an höchstens einen unabhängigen Betrieb im Kanton Zürich.
- Angebot und Ausführung – Direkt vom Fachbetrieb, ohne Umweg.
Anfrage kostenlos & unverbindlich. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nur im Rahmen der Vermittlungsprüfung verwendet.
Heizungsersatz anfragen
Bitte füllen Sie alle Felder aus, damit wir Ihre Anfrage prüfen können.
Welche Elektroheizung soll ersetzt werden?
Jede Ausgangssituation ist anders. Je nach Heizungstyp, Gebäude und baulichen Gegebenheiten bietet sich eine andere Lösung an. Geben Sie Ihre Situation im Formular an – wir prüfen die passende Vermittlung.
Elektrospeicherheizung
Nachtstrom-Speicherheizung mit schweren Speichersteinen aus den 1960er–1990er Jahren. Ineffizient, hohe Stromkosten. Muss nach kantonalen Vorgaben ersetzt werden.
Elektrische Direktheizung
Elektro-Radiatoren oder Wandheizgeräte ohne Speicher. Verbrauchen Strom direkt und sind mit Abstand die teuerste Heizform im Betrieb.
Infrarotheizung
Infrarot-Paneele an Wand oder Decke. Ebenfalls elektrisch betrieben und von der MuKEn-Musterverordnung als ineffizient eingestuft.
Elektrische Fussbodenheizung
Heizmatten oder Heizfolien im Boden. Stromverbrauch ist meist sehr hoch – ein Ersatz durch ein wassergeführtes System bringt laufende Einsparungen.
Elektroboiler (Warmwasser)
Rein elektrische Warmwasserbereitung. Wird bei einem Heizungsersatz oft gleich mitgelöst – Wärmepumpe oder thermische Solaranlage als Alternative.
Nicht sicher, welcher Heizungstyp bei Ihnen installiert ist?
Situation beschreibenHeizsysteme im Vergleich
Welches Heizsystem das richtige ist, hängt vom Gebäude, den Platzverhältnissen und den örtlichen Gegebenheiten ab. Hier die gängigsten Alternativen.
Wärmepumpe
(Luft/Wasser)
Nutzt Umweltwärme aus der Aussenluft und macht daraus Heizwärme. Höchste Effizienz, tiefe Betriebskosten und mit Fördergeldern attraktiv.
- Bis zu 75 % Energie aus der Umwelt
- Fördermittel von Kanton und Bund
- Kombinierbar mit PV-Anlage
- Erfordert ausreichende Aussenfläche
Fernwärme
Wärme wird zentral erzeugt und über ein Leitungsnetz ins Haus geliefert. Kein Heizgerät im Keller, kein Brennstofflager, kein Kamin nötig.
- Kein eigenes Heizgerät im Gebäude
- Wartungsarm und platzsparend
- Nur möglich bei vorhandenem Anschluss
- CO₂-arm (je nach Energieträger)
Holzheizung
(Pellets / Stückholz)
CO₂-neutraler Brennstoff aus nachwachsendem Rohstoff. Pelletheizungen laufen automatisch – ideal für Einfamilienhäuser mit Platz für ein Pelletlager.
- Unabhängig von Strompreisen
- CO₂-neutraler Brennstoff
- Pelletlager und Kamin nötig
- Regelmässiger Wartungsaufwand
Lassen Sie prüfen, welches Heizsystem für Ihr Gebäude im Kanton Zürich infrage kommt.
Heizsystem prüfen lassenRechtliche Fristen: Warum jetzt handeln?
Der Kanton Zürich setzt die MuKEn-Mustervorschriften um. Das bedeutet: Elektroheizungen müssen bei einem Heizungsersatz durch ein fossilfreies System ersetzt werden. Spätestens bis 2030 müssen alle elektrischen Widerstandsheizungen raus.
MuKEn 2014 im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich setzt die MuKEn 2014 um. Elektrische Widerstandsheizungen müssen bei einem Heizungsersatz zwingend durch ein effizienteres, fossilfreies System ersetzt werden.
Frist bis 2030
Bis spätestens 2030 müssen Zentralheizungen mit elektrischer Widerstandsheizung ausser Betrieb genommen werden. Wer früh plant, vermeidet Zeitdruck und profitiert von aktuellen Förderprogrammen.
Förderung nutzen
Der Kanton Zürich und das Gebäudeprogramm fördern Wärmepumpen, Holzheizungen und thermische Solaranlagen. Je früher der Umstieg, desto mehr Fördergeld fliesst – die Programme sind begrenzt.
Einfamilienhaus
Im eigenen Haus haben Sie volle Gestaltungsfreiheit. Der Heizungsersatz lässt sich optimal planen – mit oder ohne Kombination mit Photovoltaik.
Eigentumswohnung
In der Stockwerkeigentümergemeinschaft ist der Heizungsersatz meist Sache der Gemeinschaft. Die Zustimmung der Miteigentümer ist einzuholen. Wir vermitteln an Fachbetriebe mit Erfahrung in STWEG-Projekten.
Mehrfamilienhaus / Verwaltung
Für Verwaltungen und grössere Liegenschaften gelten besondere Anforderungen an Planung, Kostenverteilung und Termine. Der Fachbetrieb erstellt ein Konzept für den gesamten Heizungsersatz.
So funktioniert es
Von Ihrer Anfrage bis zur Vermittlung an einen Fachbetrieb im Kanton Zürich – in wenigen Schritten.
Situation beschreiben
Geben Sie PLZ, Heizungstyp, Gebäudeart und gewünschtes System im Formular an. Erste Details helfen bei der Prüfung.
Angaben prüfen
Wir prüfen Ihre Angaben und ob eine Vermittlung an einen passenden Fachbetrieb im Kanton Zürich möglich ist.
Betrieb vermitteln
Falls möglich, leiten wir Ihre Anfrage an höchstens einen Fachbetrieb weiter. Dieser meldet sich bei Ihnen für die Details.
Besichtigung vor Ort
Der Fachbetrieb besichtigt Heizraum und Gebäude, prüft Wärmeverteilung, Dämmung und Platz für das neue System.
Angebot und Ausführung
Der Fachbetrieb erstellt ein individuelles Angebot. Wenn es passt, vereinbaren Sie den Heizungsersatz direkt. Vertrag, Ausführung und Gewährleistung laufen ausschliesslich zwischen Ihnen und dem Betrieb.
Bereit? Starten Sie mit Ihrer unverbindlichen Anfrage.
Jetzt anfragenHäufige Fragen
Muss ich meine Elektroheizung wirklich bis 2030 ersetzen?
Ja. Die MuKEn-Mustervorschriften, die der Kanton Zürich umsetzt, sehen vor, dass elektrische Widerstandsheizungen bis spätestens 2030 ausser Betrieb genommen sein müssen. Bei einem vorzeitigen Heizungsersatz (Defekt, Renovation) muss sofort auf ein fossilfreies System gewechselt werden.
Welches Heizsystem ist das beste für mein Gebäude?
Das hängt von vielen Faktoren ab: Gebäudetyp, Baujahr, Dämmstandard, Platzverhältnisse, Grundstück und Budget. Die Wärmepumpe ist heute die am häufigsten gewählte Lösung. Der Fachbetrieb prüft vor Ort und empfiehlt das passende System.
Muss ich auch die Radiatoren oder Bodenheizung ersetzen?
Nicht zwingend. Wärmepumpen arbeiten mit niedrigeren Vorlauftemperaturen als Elektroheizungen. Bestehende Radiatoren können oft weiterverwendet werden, müssen aber geprüft werden. Eine Fussbodenheizung ist ideal für Wärmepumpen. Der Fachbetrieb klärt dies bei der Besichtigung.
Bekomme ich Fördermittel für den Heizungsersatz?
Ja, der Kanton Zürich fördert den Ersatz von Elektroheizungen durch Wärmepumpen, Holzheizungen und den Anschluss an Fernwärme über das Gebäudeprogramm. Die Fördersätze sind attraktiv, aber die Mittel sind begrenzt. Wir informieren auf unserer Förderseite zu den aktuellen Möglichkeiten.
Wie lange dauert ein Heizungsersatz?
Die reine Installationszeit für den Austausch Heizgerät gegen Wärmepumpe liegt oft bei wenigen Tagen, sofern keine grösseren Eingriffe nötig sind. Bei zusätzlichen Massnahmen wie Dämmung, Heizflächenersatz oder Fernwärmeanschluss kann sich die Dauer verlängern. Der Fachbetrieb erstellt einen verbindlichen Zeitplan.
Kann ich die Wärmepumpe mit Photovoltaik kombinieren?
Ja, das ist eine ideale Kombination. Der selbst produzierte Solarstrom kann den Wärmepumpenstrom teilweise decken und die Betriebskosten weiter senken. Der Fachbetrieb kann beide Gewerke planen oder entsprechende Partner vermitteln.
Was passiert mit dem Elektroboiler?
Der elektrische Warmwasserboiler kann meist in den Heizungsersatz integriert werden. Eine Wärmepumpe kann auch das Warmwasser bereiten – entweder mit einem integrierten Speicher oder einem separaten Warmwasserspeicher. Alternativ ist eine thermische Solaranlage möglich.
Kann ich als Mieter den Heizungsersatz verlangen?
Als Mieter können Sie den Heizungsersatz bei Ihrem Vermieter anregen, aber nicht selbst veranlassen. Die Entscheidung liegt beim Eigentümer. Wir können dennoch eine erste Einschätzung geben, die Sie Ihrem Vermieter vorlegen. Tipp: Argumentieren Sie mit den Energiekosteneinsparungen und den Fördermitteln.
Gibt es Ausnahmen von der Ersatzpflicht?
Ja, in bestimmten Fällen: Wenn ein Fernwärmeanschluss in absehbarer Zeit (max. 10 Jahre) verfügbar wird, bei denkmalgeschützten Gebäuden oder wenn kein Ersatzsystem technisch möglich ist. Auch Härtefälle können befreit werden. Der Fachbetrieb prüft, ob eine Ausnahme für Sie infrage kommt.
Wie läuft die Vermittlung genau ab?
Sie senden Ihre Angaben über das Formular. Wir prüfen die Angaben und leiten sie an höchstens einen passenden Fachbetrieb im Kanton Zürich weiter. Der Betrieb kontaktiert Sie direkt für eine Besichtigung und erstellt ein Angebot. Alles Weitere – Vertrag, Ausführung, Gewährleistung – vereinbaren Sie direkt mit dem Betrieb. Wir sind reine Vermittlungsplattform.
Elektroheizung im Kanton Zürich ersetzen lassen
Heizungstyp, Gebäudeart und Wünsche übermitteln und an Fachbetriebe im Kanton Zürich vermitteln lassen. Kostenlos und unverbindlich.
Wichtiger Hinweis: Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Heizungs-, Sanitär-, Elektro- oder Installationsarbeiten aus. Diese Plattform dient ausschliesslich der Entgegennahme von Anfragen und der möglichen Vermittlung an einen unabhängigen Fachbetrieb im Kanton Zürich. Es besteht kein Anspruch auf Vermittlung. Die Ausführung der Arbeiten, die Vertragsgestaltung und die Gewährleistung liegen ausschliesslich beim vermittelten Fachbetrieb. Es werden keine Preise oder Kostenschätzungen genannt. Förderungsangaben sind unverbindlich und ohne Gewähr.